Die Deutsche Bahn reagiert auf die hohe Auslastung zahlreicher Fernzüge mit einem neuen Reservierungsmodell. Auf besonders stark frequentierten Verbindungen sollen Fahrgäste künftig auch bestimmte Stehbereiche verbindlich buchen können. Ziel sei „mehr Planungssicherheit im gesamten Fahrgastraum“.
Das neue System soll zunächst auf ausgewählten ICE- und IC-Verbindungen getestet werden. Reisende können dabei neben klassischen Sitzplätzen erstmals auch festgelegte Bereiche zum Stehen reservieren.
Zur Auswahl stehen unter anderem Gangabschnitte zwischen einzelnen Sitzreihen, Bereiche vor Gepäckablagen sowie ausgewählte Flächen in unmittelbarer Nähe der Zugtoiletten.
Der Preis für einen reservierten Stehplatz soll bei 4,90 Euro pro Fahrt beginnen. In besonders ausgelasteten Zügen könne er aufgrund der Nachfrage höher ausfallen.
Die Bahn spricht von einer „dynamischen Bepreisung entsprechend der verfügbaren Standkapazitäten“.
Nach der Buchung erhalten Fahrgäste eine konkrete Standplatznummer.
„Gang 7B“ bezeichnet beispielsweise einen etwa 60 Zentimeter breiten Abschnitt zwischen den Sitzreihen 72 und 73.
Kleine Bodenmarkierungen sollen anzeigen, welchem Fahrgast welcher Bereich zugeordnet ist.
Besonders wichtig wird die neue Regelung bei vollständig ausgelasteten Zügen.
Wer keinen Stehplatz reserviert hat, darf weiterhin im Gang stehen. Er muss den Bereich jedoch verlassen, sobald ein Fahrgast mit gültiger Standplatzreservierung erscheint.
„Ein reservierter Stehplatz muss genauso verlässlich verfügbar sein wie ein reservierter Sitzplatz“, heißt es aus Unternehmenskreisen.
Das bloße frühere Erscheinen im Gang begründe keinen Anspruch auf dessen weitere Nutzung.
Unklar ist bislang, wohin Fahrgäste ausweichen sollen, wenn sämtliche angrenzenden Standplätze ebenfalls reserviert sind.
In diesem Fall empfiehlt die Bahn zunächst, sich an das Zugpersonal zu wenden.
Ein Anspruch auf einen Ersatzstehplatz besteht allerdings nicht.
Auch für längere Fahrten sind zusätzliche Kategorien geplant.
Unter der Bezeichnung „Komfort-Stehplatz“ sollen Bereiche angeboten werden, die sich unmittelbar neben einer Wand, Haltestange oder anderen geeigneten Anlehnfläche befinden.
Der Aufpreis soll je nach Verbindung bis zu 7,90 Euro betragen.
Interne Unterlagen sprechen von einer „erhöhten Anlehnwahrscheinlichkeit während der Reise“.
Nicht garantiert werden könne allerdings, dass die entsprechende Wand während der gesamten Fahrt frei zugänglich bleibe.
Auch Familien sollen profitieren.
Eltern können nebeneinanderliegende Standbereiche buchen. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich innerhalb des reservierten Bereichs eines Elternteils aufhalten, sofern dadurch die gekennzeichnete Bodenfläche nicht dauerhaft überschritten wird.
Kinderwagen benötigen weiterhin keinen eigenen Stehplatz.
Sie dürfen jedoch nicht in einem fremdreservierten Bereich abgestellt werden.
Für Diskussionen sorgt außerdem die Zugbindung.
Wer aufgrund einer Verspätung seinen reservierten Stehplatz nicht erreicht, kann die Reservierung grundsätzlich nicht automatisch auf einen späteren Zug übertragen.
Schließlich sei nicht gewährleistet, dass dort „ein vergleichbarer Stehkomfort“ verfügbar sei.
Eine Erstattung könnte insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn der ursprüngliche Standplatz über eine Haltestange verfügte, der Platz im Ersatzzug jedoch lediglich freien Gangraum bietet.
Auch die Lage innerhalb des Zuges soll künftig Einfluss auf den Preis haben.
Standplätze unmittelbar vor dem Bordbistro gelten als besonders attraktiv.
Neben der Nähe zu Speisen und Getränken bieten sie regelmäßig Möglichkeiten, sich kurzzeitig an einer Wand oder Theke abzustützen.
Dieser Bereich soll deshalb einer eigenen Preiskategorie zugeordnet werden.
Weniger gefragt sind dagegen Plätze direkt vor den Toiletten.
Hier prüft die Bahn einen günstigeren „Basic-Standtarif“.
Eine Geruchsfreiheit ist darin nicht enthalten.
Langfristig soll das Reservierungssystem vollständig in die Bahn-App integriert werden.
Dort könnten Fahrgäste bereits bei der Buchung sehen, welche Eigenschaften ein Standplatz besitzt.
Geplant sind Angaben wie:
Haltestange vorhandenWandkontakt möglichFensternäheToilettennäheBordbistro unter 10 Meter
Bei besonders langen Fahrten könnte zusätzlich angezeigt werden, auf welcher Seite des Ganges sich der Fahrgast überwiegend aufhalten soll.
Ein Sprecher betonte, dass niemand verpflichtet werde, einen Stehplatz zu reservieren.
Reisende könnten weiterhin ohne Reservierung einsteigen.
Sie müssten dann lediglich damit rechnen, während der Fahrt mehrfach ihren Standort wechseln zu müssen, sobald reservierte Fahrgäste ihre gebuchte Fläche beanspruchen.
Das Unternehmen sieht darin keinen Nachteil.
Auch bei Sitzplätzen sei schließlich seit Jahren üblich, dass ein bereits belegter Platz geräumt werden müsse, wenn der rechtmäßige Reservierungsinhaber erscheine.
Man übertrage dieses bewährte Prinzip nun lediglich auf den restlichen Fahrgastraum.
Eine Reservierung für den Boden zwischen zwei Waggons ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Bahn prüft den Bereich allerdings bereits.
— Ende der Meldung. Weitere folgen, sobald sie erfunden sind. —